fbpx
HomeDeutschBerichtDas östliche Ghouta in Syrien Ein Land, dessen Boden mit Blut getränkt...

Das östliche Ghouta in Syrien Ein Land, dessen Boden mit Blut getränkt ist.

Share

Das östliche Ghouta in Syrien
Dieser Bericht, erstellt vom „Syrian Network for Human Rights“ (SNHR), dokumentiert die Verbrechen, die von den Hauptkonfliktparteien im Bereich Ost-Ghouta vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2015 begangen wurden.
A- Außergerichtliche Tötungen:
SNHR dokumentiert den Tod von 834 Personen, darunter 54 Personen, getötet unter Folter.
26 Massaker wurden von den wichtigsten Konfliktparteien verübt, das ergibt im Detail:
1. Regierungstruppen und Verbündete begingen 25 Massaker und töteten 776 Personen. Diese Anzahl setzt sich zusammen aus:
• 633 Zivilisten, davon 155 Kinder, 129 Frauen und 54 Personen, die unter Folter starben.
• 143 Bewaffneten.
Die Massaker, die in der Region von Ost-Ghouta durch Regierungstruppen und ihre Alliierten begangen wurden, lassen sich nach verschiedenen Orten aufschlüsseln: Douma Stadt 14 Massaker, Erbeen Stadt 4 Massaker, Al Marj Region 3 Massaker. Je ein Massaker geschah in Ein Terma, Kafr Batna, Harasta und Hamouriyia.
2. Von bewaffneten Oppositionsgruppen wurden 22 Personen getötet; das schlüsselt sich wie folgt auf:
• 12 Zivilisten, darunter ein Kind und eine Frau
• 10 Bewaffnete
3. Von extremistischen islamischen Gruppen getötet wurden 26 Personen, das ergibt im Detail:
– -ISIS tötete 17 Menschen und beging ein Massaker. Die Todesopfer verteilen sich wie folgt:
• 1 Zivilist
• 16 Bewaffnete
-.-Die al-Nusra Front tötete 9 Bewaffnete
4. Unbekannte Gruppen töteten 10 Personen, darunter 2 Zivilisten.
B- Festnahmen und rechtswidrige Inhaftierungen:
SNHR dokumentiert die Festnahme von nicht weniger als 458 Menschen in Ost-Ghouta. Das sind detailliert, gruppiert nach den wichtigsten Konfliktparteien:
1- Von Regierungstruppen und Verbündeten festgenommen wurden 411 Personen, darunter 65 Frauen und 41 Kinder.
2- Von bewaffneten Oppositionsgruppen wurden 36 Personen verhaftet, darunter 9 Kinder.
3- Von extremistischen islamischen Gruppen:
Von der al-Nusra Front: angeblich 11 Personen
C- Beschädigte oder lebenswichtige Einrichtungen:
SNHR dokumentiert die Beschädigung von 51 lebenswichtigen Einrichtungen durch die Hauptkonfliktparteien wie folgt:
1- Regierungstruppen und Verbündete zerstörten gezielt 49 lebenswichtige Einrichtungen, davon:
• 12 Märkte, 11 Schulen, 10 Kirchen, 9 medizinischen Einrichtungen, 7 Service-Fahrzeuge
2- Von bewaffneten Oppositionsgruppen gezielt zerstört wurden zwei wichtige Einrichtungen:
• 1 Gefängnis, 1 Tankstelle
D- Belagerung:
Für die Belagerung von Al-Ghouta sind ausschließlich die Regierungstruppen und ihre Verbündeten verantwortlich.
Die verhängte Belagerung war die Ursache, weshalb 117 Personen, darunter 67 Kinder und 27 Frauen, wegen Hungers und fehlender medizinischer Versorgung sterben mussten.

Available In

Subscribe

Latest Articles

Related articles

559 Verstöße gegen die vereinbarte Feuerpause, allein durch Fassbomben. 559 Fassbomben im April 2016 und...

Die Anzahl der durch das Regime im April abgeworfenen Fassbomben betrug 559, wovon der grösste Teil das...

Trotz der vereinbarten Waffenruhe wurden im April explizit 78 zivile lebenswichtige Einrichtungen angegriffen, davon 50,...

Wir dokumentierten nicht weniger als 78 Angriffe auf zivile lebenswichtige Einrichtungen, wie folgt : 18 auf Gebäude...

Nicht weniger als 27 Massaker wurden im April 2016 verübt. Es wurde trotz der Waffenruhe...

Nicht weniger als 27 Massaker wurden im April 2016 begangen, die die Tötung von 298 Personen, darunter...

Die Tötung von 16 Personen aus Zivilschutz und Krankenpflege im April 2016.

Der Angriff auf Personen des Zivilschutzes und der Krankenpflege setzte sich trotz der vereinbarten Feuerpause fort. Opfer,...