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Im Jahr 2015 wurden 94 Medienaktivisten getötet, 33 festgenommen oder entführt und 94 verletzt.

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Davon im Dezember 2015: 7 Medienaktivisten getötet, 3 festgenommen und 5 verletzt.

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A- Die uns bekannt gewordenen Aggressionen gegen Medienvertreter im Jahr 2015 verteilen sich wie folgt:
1- Außergerichtliche Tötungen:
SNHR dokumentierte die Tötung von 94 Medienaktivisten im Jahr 2015 wie folgt:
A- Regime(Armee, Sicherheitskräfte, lokale und ausländische schiitische Milizen): 57, darunter 9 unter Folter.
B- Russische Streitkräfte: 2
C- Extremistische islamische Gruppen:
i- ISIS: 16, darunter 2 unter Folter
II- Al-Nusra-Front: 1 Medienaktivist unter Folter
D- Bewaffneten Oppositionsgruppen: 8
E- Nicht identifizierte Gruppen: 10
2- Festnahmen, Entführungen und Freilassungen im Jahr 2015:
Insgesamt 48 Fälle von Festnahmen, Entführungen und Freigelassenen im Detail:
A- Regime: 9 Festnahmen, davon 5 Medienaktivisten, die zuerst verhaftet und später wieder freigelassen wurden und 1 Entführungsfall.
B- Extremistische islamische Gruppen:
i- ISIS: 2 Festnahmen, 2 Freigelassene und 4 Entführungen
II- Al-Nusra-Front: 2 Festnahmen, von denen 1 wieder freigelassen wurde, 3 wurden entführt und wieder freigelassen.
C- Bewaffneten Oppositionsgruppen: 2 Festnahmen und Freilassungen, dazu 6 Medienaktivisten, die verhaftet und wieder freigelassen wurden und 3 Entführungen.
D- Milizen der kurdische Selbstverwaltung: 5 Verhaftungen, 1 Freilassung, zusätzlich 6 Medienaktivisten, die verhaftet und wieder freigelassen wurden.
E- Nicht identifizierte Gruppen: 2 Verhaftungen, 1 Freilassung und 6 Entführungsfälle.
3- Verletzte Medienaktivisten:
Insgesamt 91, verteilt auf die einzelnen Gruppen wie folgt:
A- Regime: 62
B- Russische Streitkräfte: 3
C- Extremistische islamische Gruppen:
i- ISIS: 1
II- Al-Nusra-Front: 2
D- bewaffnete Oppositionsgruppen: 18
E- Milizen der kurdischen Selbstverwaltung: 1
F- Nicht identifizierte Gruppen: 4
4- Schaden an Immobilien im Jahr 2015:
Insgesamt 33 Fälle wie folgt:
A- Regime: 11
B- Extremistische islamische Gruppen:
i- Al-Nusra-Front: 6
C- bewaffnete Oppositionsgruppen: 10
D- Nicht identifizierte Gruppen: 2
B- Im Dezember 2015 dokumentierte Aggressionen gegen Medienvertreter wie folgt:
1- Außergerichtlicher Tötungen:
SNHR dokumentierte im Dezember 2015 die Tötung von insgesamt 7 Medienaktivisten durch:
A- Regime (Armee, Sicherheitskräfte, lokale und ausländische schiitischen Milizen): 4
B- Extremistische islamische Gruppen:
ISIS: 1
C- Nicht identifizierte Gruppen: 2
2- Verhaftungen und Freilassungen im Dezember 2015:
Wir dokumentierten insgesamt 8 Fälle von Festnahmen und / oder Freilassungen. Davon aufgeteilt nach Gruppen:
A- Regime: 3 Verhaftungen, 1 Freilassung
B- Bewaffneten Oppositionsgruppen: 2 Verhaftungen, 1 Freilassung
C- Milizen der kurdischen Selbstverwaltung: 3 Personen wurden verhaftet und später freigelassen.
D- Nicht identifizierte Gruppen: 2 Personen verhaftet und später freigelassen, 6 Entführungen, davon 1 Freilassung.
3- Verletzte Medienaktivisten im Dezember 2015:
Wir dokumentierten insgesamt 5 Verletzte, von Gruppen wie folgt:
A- Regime: 3
B- Russische Streitkräfte:3
4- An Immobilien-Schaden verzeichneten wir einen Fall, der von unbekannten Gruppen verursacht wurde.

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